GRUNDSCHULE
Liebe Eltern und liebe Kinder,
schön, dass Sie sich mit Ihren Kindern gemeinsam für den Religionsunterricht interessieren. Hier finden Sie weitere wichtige Informationen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können.
Die Anmeldung ist bei der Klassen- und Schulleitung möglich. Günstig ist sie vor Beginn eines neuen Schuljahres.
Die Konfession Ihres Kindes wird in Sachsen-Anhalt nicht erfasst. Sie müssen entscheiden, ob Ihr Kind einen der beiden Religionsunterrichte oder den Ethikunterricht besuchen soll.
An manchen Schulen wird konfessionell-kooperativer Religionsunterricht angeboten. Dieser wird von beiden Kirchen gemeinsam verantwortet.
Mathematik, Kunst, Ethik, Religion …?
Ja, diese und andere Fächer gibt es an den Grundschulen Sachsen-Anhalts.
In Sachsen-Anhalt entscheiden sich Eltern gemeinsam mit ihren Kindern für Ethik oder Religion. Der Religionsunterricht ist offen für alle, eine Kirchenmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
MUSS ICH MICH ENTSCHEIDEN?
Ja. Sie müssen entscheiden, ob Sie einen der beiden Religionsunterrichte oder den Ethikunterricht für Ihr Kind wollen.
MUSS ICH IN DER KIRCHE SEIN?
Nein. Die Möglichkeit der Teilnahme an einem der beiden Religionsunterrichte besteht unabhängig davon, ob Sie einer Konfession angehören.
GIBT ES WECHSELMÖGLICHKEITEN?
Ja. Zum Schulhalbjahr ist ein Wechsel zwischen den drei Fächern möglich.
WERDEN NOTEN ERTEILT?
Ja. In allen drei Unterrichtsfächern werden Können und Wissen bewertet, nicht aber Einstellungen und Überzeugungen. Die Bewertung erfolgt wie in allen anderen Fächern in Lernfortschrittsberichten und später in Zensuren.
MUSS MEIN KIND IN DEN RELIGIONSUNTERRICHTEN BETEN ODER KIRCHLICHE FESTE MITFEIERN?
Nein, aber natürlich lernt Ihr Kind Inhalte und Formen von Gebeten und religiösen Festen kennen.
WER ERTEILT DEN UNTERRICHT?
Das Fach Ethik wird von Fachlehrkräften erteilt. Beim evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht gibt es einerseits staatliche Lehrkräfte mit einer Lehrerlaubnis der jeweiligen Kirche, andererseits erteilen auch kirchliche Lehrkräfte die Fächer im staatlichen Auftrag.
Jedes Kind hat ein Recht auf vielfältige Bildung, auch auf die Teilnahme am Religionsunterricht. Gesetzlich festgelegt ist dies im Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz und im §§ 19-21 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Weil der Religionsunterricht zum Bildungsauftrag einer öffentlichen Schule gehört, hat jedes Kind innerhalb der Stundentafel in Sachsen-Anhalt zwei Wochenstunden Religion. Ausgebildete Lehrkräfte erteilen diesen Unterricht entsprechend dem staatlichen Lehrplan.
Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg
Patricia Erben-Grütz
patricia.erben-gruetz@edith-stein-schulstiftung.de
WEITERFÜHRENDE SCHULE
Liebe Schülerinnen und Schüler,
der Religionsunterricht bietet euch einen sicheren Raum für eure Erfahrungen, Hoffnungen und Zweifel. Ihr könnt persönliche Standpunkte entwickeln und eure Argumentations- und Urteilsfähigkeit stärken.
Im Religionsunterricht hört ihr etwas über die Bedeutung des christlichen Glaubens. Ihr lernt, fremde Kulturen besser zu verstehen und verständigt euch über Werte und Fragen des Zusammenlebens. Der Religionsunterricht bietet euch die Chance, mit euren persönlichen Fragen, Sorgen und Nöten nicht allein zu bleiben und Begleitung zu erfahren.
Die Anmeldung ist bei der Klassen- oder Schulleitung vor Beginn eines neuen Schuljahres möglich. Mit 14 Jahren ist man religionsmündig und kann sich zum Religionsunterricht an- oder abmelden. Die Konfession der Schülerinnen und Schüler wird von der Schule nicht erfasst. Trotzdem ist der Religionsunterricht offen für alle, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft.
An manchen Schulen wird konfessionell-kooperativer Religionsunterricht angeboten. Dieser wird von beiden Kirchen gemeinsam verantwortet.
Mathematik, Kunst, Ethik, Religion …?
Ja, diese und andere Fächer gibt es an den weiterführenden Schulen Sachsen-Anhalts.
In Sachsen-Anhalt entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler Ethik oder Religion. Der Religionsunterricht ist offen für alle, eine Kirchenmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
MUSS ICH MICH ENTSCHEIDEN?
Ja. Du musst entscheiden, ob Du einen der beiden Religionsunterrichte oder den Ethikunterricht besuchen möchtest.
MUSS ICH IN DER KIRCHE SEIN?
Nein. Die Möglichkeit der Teilnahme an einem der beiden Religionsunterrichte besteht unabhängig davon, ob Du zu einer Kirche gehörst.
GIBT ES WECHSELMÖGLICHKEITEN?
Ja. Zum Schulhalbjahr ist ein Wechsel zwischen den drei Fächern möglich.
WERDEN NOTEN ERTEILT?
Ja. In allen drei Unterrichtsfächern werden Können und Wissen bewertet, nicht aber Einstellungen und Überzeugungen. Die Bewertung erfolgt wie in allen anderen Fächern in Lernfortschrittsberichten und später in Zensuren.
MUSS ICH IN DEN RELIGIONSUNTERRICHTEN BETEN ODER KIRCHLICHE FESTE MITFEIERN?
Nein, aber natürlich lernt Ihr Kind Inhalte und Formen von Gebeten und religiösen Festen kennen.
WER ERTEILT DEN UNTERRICHT?
Das Fach Ethik wird von Fachlehrkräften erteilt. Beim evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht gibt es einerseits staatliche Lehrkräfte mit einer Lehrerlaubnis der jeweiligen Kirche, andererseits erteilen auch kirchliche Lehrkräfte die Fächer im staatlichen Auftrag.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf vielfältige Bildung, auch auf die Teilnahme am Religionsunterricht. Gesetzlich festgelegt ist dies im Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz und im §§ 19-21 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Weil der Religionsunterricht zum Bildungsauftrag einer öffentlichen Schule gehört, hat jede Schülerin und jeder Schüler innerhalb der Stundentafel in Sachsen-Anhalt zwei Wochenstunden Religion. Ausgebildete Lehrkräfte erteilen diesen Unterricht entsprechend dem staatlichen Lehrplan.
Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg
Patricia Erben-Grütz
patricia.erben-gruetz@edith-stein-schulstiftung.de