GRUNDSCHULE

Liebe Eltern und liebe Kinder,

schön, dass Sie sich mit Ihren Kindern gemeinsam für den Religionsunterricht interessieren. Hier finden Sie weitere wichtige Informationen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können.

Anmelden - aber wo und wie?

Die Anmeldung ist bei der Klassen- und Schulleitung möglich. Günstig ist sie vor Beginn eines neuen Schuljahres.
Wenn bei der Schulanmeldung die Konfession gleich angegeben wird, sind die Kinder damit sofort registrierte Schülerinnen und Schüler für den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht. 

An manchen Schulen wird konfessionell-kooperativer Religionsunterricht angeboten. Dieser wird von beiden Kirchen gemeinsam verantwortet.

Eine Entscheidung ist möglich

Mathematik, Kunst, Ethik, Religion …? 
Ja, diese und andere Fächer gibt es an den Grundschulen Thüringens.

In Thüringen entscheiden sich Eltern gemeinsam mit ihren Kindern für Ethik oder Religion. Der Religionsunterricht ist offen für alle, eine Kirchenmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

MUSS ICH MICH ENTSCHEIDEN?
Ja. Sie müssen entscheiden, ob Sie einen der beiden Religionsunterrichte oder den Ethikunterricht für Ihr Kind wollen.

MUSS ICH IN DER KIRCHE SEIN?
Nein. Die Möglichkeit der Teilnahme an einem der beiden Religionsunterrichte besteht unabhängig davon, ob Sie einer Konfession angehören.

GIBT ES WECHSELMÖGLICHKEITEN?
Ja. Zum Schulhalbjahr ist ein Wechsel zwischen den drei Fächern möglich.

WERDEN NOTEN ERTEILT?
Ja. In allen drei Unterrichtsfächern werden Können und Wissen bewertet, nicht aber Einstellungen und Überzeugungen. Die Bewertung erfolgt wie in allen anderen Fächern in Lernfortschrittsberichten und später in Zensuren.

MUSS MEIN KIND IN DEN RELIGIONSUNTERRICHTEN BETEN ODER KIRCHLICHE FESTE MITFEIERN?
Nein, aber natürlich lernt Ihr Kind Inhalte und Formen von Gebeten und religiösen Festen kennen.

WER ERTEILT DEN UNTERRICHT?
Das Fach Ethik wird von Fachlehrkräften erteilt. Beim evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht gibt es einerseits staatliche Lehrkräfte mit einer Lehrerlaubnis der jeweiligen Kirche, andererseits erteilen auch kirchliche Lehrkräfte die Fächer im staatlichen Auftrag.

Rechtliche Grundlagen

Jedes Kind hat ein Recht auf vielfältige Bildung, auch auf die Teilnahme am Religionsunterricht. Gesetzlich festgelegt ist dies im Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz und im § 46 Thüringer Schulgesetz.

Weil der Religionsunterricht zum Bildungsauftrag einer öffentlichen Schule gehört, hat jedes Kind innerhalb der Stundentafel in Thüringen zwei Wochenstunden Religion. Ausgebildete Lehrkräfte erteilen diesen Unterricht entsprechend dem staatlichen Lehrplan.

Ansprechpersonen

Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Pfarrer Michael Riedel
Schulbeauftragter für die Region Gera-Weimar
michael.riedel@ekmd.de
Tel. 0365 84 01 36 1

Pfarrerin Bianka Uebach-Larisch
Schulbeauftragte für die Region Eisenach-Erfurt
bianka.uebach-larisch@ekmd.de
Tel. 036202  75 26 13

WEITERFÜHRENDE SCHULE

Liebe Schülerinnen und Schüler,

der Religionsunterricht bietet euch einen sicheren Raum für eure Erfahrungen, Hoffnungen und Zweifel. Ihr könnt persönliche Standpunkte entwickeln und eure Argumentations- und Urteilsfähigkeit stärken.

Im Religionsunterricht hört ihr etwas über die Bedeutung des christlichen Glaubens. Ihr lernt, fremde Kulturen besser zu verstehen und verständigt euch über Werte und Fragen des Zusammenlebens. Der Religionsunterricht bietet euch die Chance, mit euren persönlichen Fragen, Sorgen und Nöten nicht allein zu bleiben und Begleitung zu erfahren.

Anmelden - aber wo und wie?

Die Anmeldung ist bei der Klassen- oder Schulleitung vor Beginn eines neuen Schuljahres möglich. Mit 14 Jahren ist man religionsmündig und kann sich zum Religionsunterricht an- oder abmelden. Evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler sind damit automatisch beim jeweiligen Religionsunterricht ihrer Konfession angemeldet. Trotzdem ist der Religionsunterricht offen für alle, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft.

An manchen Schulen wird konfessionell-kooperativer Religionsunterricht angeboten. Dieser wird von beiden Kirchen gemeinsam verantwortet.

Eine Entscheidung ist möglich

Es gibt katholischen und evangelischen Religionsunterricht in Thüringen. Dieser wird von pädagogisch und theologisch ausgebildeten staatlichen und kirchlichen Lehrkräften nach staatlichem Lehrplan erteilt.

Der Religionsunterricht ist genau wie Deutsch, Geschichte oder Mathematik ein ordentliches Lehrfach und gehört zum Bildungsauftrag der öffentlichen Schule.

Häufig gestellte Fragen

MUSS ICH MICH ENTSCHEIDEN?
Ja. Du musst dich entscheiden, ob du am Religionsunterricht oder Ethikunterricht teilnehmen möchtest.

MUSS ICH IN DER KIRCHE SEIN?
Nein. Die Möglichkeit der Teilnahme an einem der beiden Religionsunterrichte besteht unabhängig davon, ob du einer Konfession angehörst.

GIBT ES WECHSELMÖGLICHKEITEN?
Ja. Zum Schulhalbjahr ist ein Wechsel zwischen den drei Fächern möglich.

WERDEN NOTEN ERTEILT?
Ja. In allen drei Unterrichtsfächern werden Können und Wissen bewertet, nicht aber Einstellungen und Überzeugungen. Die Bewertung erfolgt wie in allen anderen Fächern in Zensuren.

MUSS ICH IN DEN RELIGIONSUNTERRICHTEN BETEN ODER KIRCHLICHE FESTE MITFEIERN?
Nein, aber natürlich lernst du Inhalte und Formen von Gebeten und religiösen Festen kennen.

WER ERTEILT DEN UNTERRICHT?
Das Fach Ethik wird von Fachlehrkräften erteilt. Beim evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht gibt es einerseits staatliche Lehrkräfte mit einer Lehrerlaubnis der jeweiligen Kirche, andererseits erteilen auch kirchliche Lehrkräfte die Fächer im staatlichen Auftrag.

Rechtliche Grundlagen

Am Religionsunterricht teilzunehmen, ist das Recht einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers. Gesetzlich festgelegt ist dies im Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz und im § 46 Thüringer Schulgesetz.

Ansprechpersonen

Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Pfarrer Michael Riedel
Schulbeauftragter für die Region Gera-Weimar
michael.riedel@ekmd.de
Tel. 0365 84 01 36 1

Pfarrerin Bianka Uebach-Larisch
Schulbeauftragte für die Region Eisenach-Erfurt
bianka.uebach-larisch@ekmd.de
Tel. 036202  75 26 13